Die Gemeinde Blekendorf mit allen acht Ortsteilen ist anerkannter Erholungsort .
Aufgrund einer Sondernutzung am Meerestrand gemäß § 35 Abs. 1 und 4 Landesnaturschutzgestz werden der Gemeinde Blekendorf besondere Rechte zugewiesen, die Grundlage für den Kurbetrieb ist.
Die Satzungen des Kurbetriebes regeln die Kurabgabe für Übernachtungsgäste und die Strandbenutzung für die Tagesgäste. Die Vorhaltung von ausreichenden Parkplätzen, WC-Anlagen sowie die Verpachtung
der Gastronomieeinrichtungen gehört zu den Aufgaben des Kurbetriebes.
Vom 1.4. bis 31.10. eines Jahres hält der Kurbetrieb einen kostenpflichtigen Wohnmobilstellplatz vor. Frischwassernutzung und Abwasserentleerung wird über eine Entsorgungsstation mit Münzbetrieb
betrieben.
In allen acht Dörfern der Feriengemeinde Blekendorf stehen Ferienhäuser, Ferienwohnungen oder Urlaub auf dem Bauernhof zur Verfügung.
www.sehlendorfer-strand.de